Bevollmächtigungen rechtzeitig erteilen
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten rechtzeitig alle wichtigen Angelegenheiten besprechen und schriftlich regeln, solange der Pflegebedürftige Entscheidungen noch selbst treffen kann.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten rechtzeitig alle wichtigen Angelegenheiten besprechen und schriftlich regeln, solange der Pflegebedürftige Entscheidungen noch selbst treffen kann. Dass dies im Fall der Fälle Angehörige automatisch übernehmen können, entspricht nicht der Rechtslage.
Denn Ehepartner oder Kinder dürfen laut Bundesjustizministerium nur in zwei Fällen für Erwachsene entscheiden: Entweder sie verfügen über eine gültige Vollmacht oder sie sind gerichtlich bestellter Betreuer.
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