Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
compass nimmt zum 01.10.2020 die aufsuchenden Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI wieder auf.
Am 01.10.2020 steht ein weiterer Schritt zurück in die Normalität unserer Beratungstätigkeit bevor. Nach der Wiederaufnahme der aufsuchenden § 7a-Beratungen im Juli werden wir nun ebenfalls wieder die Besuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei den Versicherten durchführen. Auch hierbei werden die durch COVID-19 notwendigen besonderen Hygieneanforderungen berücksichtigt, um das Risiko für unsere Klientinnen und Klienten sowie unsere Berater*innen zu minimieren. Aufbauend auf unseren Erfahrungen aus den § 7a-Beratungen haben wir die Prozesse für diese Besuche ebenfalls angepasst, so dass die Gesundheit von Klient*innen und Mitarbeitenden stets bestens geschützt ist.
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