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Pflegeberatung per Videogespräch – eine Angebotsergänzung, die viele nicht mehr missen wollen

Seit dem 1. Januar 2022 kann eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI regelhaft auch per Videogespräch erfolgen. Für die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI besteht zudem seit dem 1. Juli 2022 die Möglichkeit nach einem ersten aufsuchenden Gespräch jede zweite Beratung ebenfalls per Videogespräch zu erbringen. Eine Alternative, die viele nicht mehr missen wollen.

Die Pflegeberatung ist ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen. Aus diesem Grund besteht für alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige ein gesetzlicher Anspruch auf unabhängige Pflegeberatung.

Seit dem 1. Januar 2022 kann eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI regelhaft auch per Videogespräch erfolgen. Für die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei ausschließlichem Pflegegeldbezug besteht zudem seit dem 1. Juli 2022 die Möglichkeit nach einem ersten aufsuchenden Gespräch jede zweite Beratung ebenfalls per Videogespräch zu erbringen.

Die Pflegeberatung per Videogespräch gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Technologie in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht hat und immer mehr Menschen – auch durch die Erfahrungen während der Covid-19-Pandemie - über Erfahrungen mit Videoformaten und damit über eine höhere Akzeptanz für diese Kommunikationsform verfügen.

Doch welche expliziten Vorteile kann die Pflegeberatung per Videogespräch nach § 7a und § 37 Abs. 3 SGB XI bieten?

Ein großer Vorteil der Pflegeberatung per Videogespräch ist die zeitliche Flexibilität. Da keine Besuche nach Hause kommen, was manche Familien zeitlich belastet, können Termine schnell und unkompliziert vereinbart werden. Dies ist besonders für pflegende Angehörige die beruflich stark eingespannt sind von Vorteil. Sie können die Pflegeberatung per Videogespräch leichter in ihren von Beruf, Pflege und Familie geprägten Tagesablauf integrieren. Ein weiterer Vorteil ist die räumliche Flexibilität. Da Videogespräche von überall geführt werden können, ist es zum Beispiel möglich als Angehöriger auch aus der Entfernung an einer qualifizierten Pflegeberatung für einen pflegebedürftigen Angehörigen teilzunehmen.

Im Fall von pflegebedürftigen Kindern wird die Möglichkeit der Durchführung mittels Videogespräch von den Eltern ebenfalls äußerst positiv bewertet. Die Beratungstermine können besser mit den vielfältigen Familienterminen – Arztbesuche, Therapietermine, Arbeits- und Schulzeiten – koordiniert werden. Zudem werden externe Einflüsse, die die Kinder zum Teil physisch oder psychisch belasten, reduziert.

Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, auf einfache Weise zum Beispiel die Wohnsituation des Pflegebedürftigen in die Beratung einzubeziehen, ohne tatsächlich vor Ort sein zu müssen. Durch den Einsatz der Videotechnologie können Pflegeberater*innen zum Beispiel fundierter Hinweise zur Verbesserung des Wohnumfeldes geben. Dies kann dazu beitragen, die häusliche Pflege dauerhaft zu ermöglichen und zu sichern.

Insgesamt bietet die Pflegeberatung per Videogespräch nach § 7a und § 37 Abs. 3 SGB XI eine Vielzahl von Vorteilen. Sie ist zeitlich und räumlich sehr flexibel, und verbindet diese Vorteile dennoch mit einem hohen Maß an persönlichem Kontakt und visuellen Eindrücken.

Die Beratung per Videogespräch stellt somit eine wertvolle Ergänzung zur herkömmlichen Pflegeberatung dar und kann dazu beitragen, die Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zu verbessern bzw. die ambulante Pflege dauerhaft zu ermöglichen.

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