Erleichterung bei Pflegegeldbezug auch in den Hochwassergebieten nutzbar
Die während der Pandemie eingeführte Möglichkeit der telefonischen Beratung bei Pflegegeldbezug (§ 37.3) kann noch bis Ende September genutzt werden. Das kommt auch Pflegebedürftigen zugute, die durch die Hochwasserereignisse geschädigt sind.
Nach dem schweren Hochwasser sind Pflegebedürftige und ihre Familien vielerorts in erster Linie mit Organisations- und Aufräumarbeiten beschäftigt, die Erreichbarkeit war und ist maßgeblich eingeschränkt. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss allerdings trotzdem die halb- oder vierteljährliche Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch nehmen. Wird die Frist nicht eingehalten, drohen Kürzungen des Pflegegeldes durch die Pflegeversicherung.
Bis Ende September ist die Beratung pandemiebedingt noch telefonisch ohne Hausbesuch möglich. Diese Regelung kann auch die durch Hochwasser betroffenen Familien entlasten.
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