Lockerung der Beratungsvorgaben
Erleichterung für Pflegegeldempfänger in Zeiten von Corona
Insbesondere Pflegegeldempfänger stehen in dieser Zeit der Ausbreitung des Coronavirus vor der Frage, wie sie die gesetzlichen Vorgaben zur regelmäßigen Beratung im eigenen Zuhause einhalten können. Wer nämlich Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält und ausschließlich die Pflegegeldleistung nutzt, ohne einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, muss halb- bzw. vierteljährlich eine Beratung abrufen.
Eine gute Nachricht erhalten sie von Versicherungsunternehmen des PKV Verbandes: Für den Zeitraum 17.03.2020 bis zum 30.09.2020 müssen Beratungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI nicht stattfinden. In diesem Zeitraum werden die Versicherungsunternehmen des PKV Verbandes das Pflegegeld ohne Durchführung des eigentlich gesetzlich vorgegebenen Beratungsbesuchs weiterzahlen.
Wer bereits einen Beratungstermin mit compass vereinbart hat, wird rechtzeitig einen Anruf seiner Pflegeberaterin oder seines Pflegeberaters erhalten. Wer noch keinen Termin vereinbart hatte, kann sich an die Pflegeberatung wenden und bereits einen Termin für die Zeit ab dem 01.10.2020 vereinbaren.
Bei Fragen zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich gerne an unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater am Telefon. Sie erläutern Ihnen gerne die aktuellen Änderungen.
Sie erreichen die telefonische Pflegeberatung wie gewohnt montags bis freitags von 8-19 Uhr und samstags von 10-16 Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 – 101 88 00.
Pflege Service Portal
Sie möchten sich zum Thema Pflege informieren? In unserem Pflege Service Portal pflegeberatung.de finden Sie hilfreiche Beiträge und Infomaterialien.
Zum Pflege Service PortalIhr Kontakt
Wählen Sie hier den Bereich, zu dem Sie Kontakt wünschen.
0800 – 101 88 00
0221 – 93332 139
bewerbung(at)compass-pflegeberatung.de0221 – 93332 111
kommunikation(at)compass-pflegeberatung.de