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Rehas zum Erhalt der Selbstständigkeit

Wer einen Antrag auf Feststellung einer Pflegebedürftigkeit stellt, kann je nach individueller Situation auch eine Empfehlung für eine Rehabilitation bekommen. Diese dient der langfristigen Nachsorge bei schweren Erkrankungen, Verletzungen oder Operationen sowie der Betreuung und Förderung von chronisch kranken oder körperbehinderten Menschen. 

Bei einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit muss jeder Gutachter grundsätzlich auch feststellen, ob und in welchem Umfang eine medizinische Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar ist, um eine Person zu stabilisieren. Diese so genannte gesonderte Präventions- und Rehabilitationsempfehlung ist Teil des Gutachtens, auf dessen Grundlage die Einstufung in den Pflegegrad erfolgt. Laut Paragraf 18 Abs. 1 und 6 SGB XI soll Pflegebedürftigkeit möglichst vermieden, gemindert oder die Verschlimmerung verhütet werden. Rehas verfolgen deswegen das Ziel Betroffenen größtmögliche eigenaktive Teilnahme in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. 

Rehas fördern Selbstständigkeit 

Geprüft wird bei einer Begutachtung unter anderem, ob die betroffene Person überhaupt in der Lage ist, mehrmals täglich aktiv an einer Rehabilitation teilzunehmen. Selbstständigkeit und Mobilität so lange wie möglich zu erhalten, vielleicht sogar zu verbessern ist Teil der Arbeit mit Betroffenen in einer Reha. Beispielsweise können Patienten dort lernen, selbstständig zwischen Bett und Rollstuhl zu wechseln oder eine Treppe sicher zu bewältigen. Ist der Versicherte mit den Reha-Empfehlungen des Gutachters einverstanden, leitet die Pflegekasse die weiteren Schritte ein. Es muss kein zusätzlicher Antrag gestellt werden. 

Reha für ältere Menschen

Da ältere Menschen meist mehrere Erkrankungen haben, benötigen sie eine geriatrische Rehabilitation, die alle bestehenden Beschwerden berücksichtigt. In der Regel findet diese in einer entsprechenden Abteilung eines Krankenhauses oder in einer speziellen Reha-Klinik statt. Für Heimbewohner, oder wenn kognitive Beeinträchtigungen wie Sehstörungen das gewohnte Umfeld für die Behandlung erforderlich machen, gibt es auch die Variante der mobilen oder ambulanten Rehabilitation. 

Präventionsempfehlungen bei der Begutachtung

Um eine dem Alter entsprechende Leistungsfähigkeit zu erhalten, gibt der Gutachter zudem in der Begutachtung Präventionsempfehlungen. Oft bewegen sich Ältere zu wenig, was zu Muskelabbau und erhöhtem Sturzrisiko führen kann. Moderate, aber regelmäßige Bewegung und Gleichgewichtstraining können dem abhelfen. Auch Rückentraining, ein Trinkplan gegen Flüssigkeitsmangel, Ernährungstipps zur Gewichtsabnahme oder zum Gewichtserhalt und regelmäßige Mundhygiene für die Zahngesundheit können vorbeugend empfohlen werden.

 

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