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Alternatives Terminmanagement: Pflegeberatung per Videogespräch

Wer pflegebedürftig ist oder sich um pflegebedürftige Menschen kümmert, hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine qualifizierte Pflegeberatung. Neben der aufsuchenden Pflegeberatung vor Ort und der telefonischen Beratungsmöglichkeit bietet compass auch die Pflegeberatung per Videogespräch an.

Eine Pflegeberatung per Videogespräch kann eine flexible Alternative darstellen. Berufstätigkeit, Familie, Kindererziehung, Schule und private Verpflichtungen sorgen in den meisten Fällen für einen gut gefüllten Terminkalender. Wer sich zusätzlich noch um die pflegerische Betreuung von Angehörigen kümmert, dem*der können die Aufgaben schnell über den Kopf wachsen. Das Angebot einer Pflegeberatung per Videogespräch kann in diesen Fällen eine willkommene Alternative im Terminmanagement darstellen. Familien mit pflegebedürftigen Kindern ermöglicht die Pflegeberatung per Videogespräch eine zeitliche Flexibilität und verringert gleichzeitig die physische und psychische Belastung durch externe Einflüsse.

Auch für Pflegende aus der Distanz ergibt sich durch die Möglichkeit der Pflegeberatung per Videogespräch eine neue Chance. Das betrifft ungefähr ein Viertel aller pflegenden Angehörigen in Deutschland. Wer nicht in unmittelbarer Nähe zu seinen pflegebedürftigen Familienmitgliedern oder Angehörigen lebt, kann durch das digitale Serviceangebot an wichtigen und informativen Beratungsterminen teilzunehmen und leicht und unkompliziert in die Gespräche eingebunden werden. Gleiches gilt für Pflegebedürftige, die einen Reha- oder Klinikaufenthalt wahrnehmen. Die digitale Ergänzung zur herkömmlichen Pflegeberatung stellt eine wertvolle Erweiterung des Angebots dar, um die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen nachhaltig zu verbessern.

Entlastung durch digitale Flexibilität

Neben der allgemeinen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI können auch die verpflichtenden Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 Satz 4 des Elften Sozialgesetzbuchs jedes zweite Mal per Videogespräch durchgeführt werden. Der erste Beratungsbesuch muss aber zwingend immer vor Ort stattfinden. Die gesetzliche Regelung dazu wurde im Frühjahr im Bundestag verlängert und gilt vorerst bis zum 31. März 2027. Wer zuhause pflegt und ausschließlich Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht, muss in regelmäßigen Abständen die Sicherstellung der Pflege nachweisen. Im Pflegegrad 2 und 3 besteht diese Nachweispflicht halbjährlich, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich, 

Auch Pflegeberater*innen schätzen die Möglichkeit der Beratung per Videogespräch. „Angehörige können so ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen nachgehen, und sind dennoch als verantwortliche Person in die Beratung eingebunden“, sagt Jana Wesel von compass. „Unsere Untersuchung ergab, dass aus pflegefachlicher Perspektive auch in Pflegeberatungen per Videogespräch die Bedürfnisse und Bedarfe der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gut identifiziert werden können. Sie belegen außerdem, dass die Sicherstellung der Pflege auch auf digitalem Weg gut zu beurteilen ist. Die positive Bewertung der Pflegeberatung per Videogespräch ist maßgeblich durch die Nutzungserfahrung beeinflusst – sowohl bei Ratsuchenden als auch bei Berater*innen.“

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auf Wunsch auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung sowie die Beratung per Videogespräch ist privat Versicherten vorbehalten.

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Sie möchten sich zum Thema Pflege informieren? In unserem Pflege Service Portal pflegeberatung.de finden Sie hilfreiche Beiträge und Infomaterialien.

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