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Auch Pflegebedürftige sollten sich eine Auszeit vom Alltag gönnen

Auszeiten vom Alltag sind auch für Pflegebedürftige wichtig. Mittlerweile gibt es in Deutschland eine Vielzahl Hotels und Pensionen, die sich auf deren Beherbergung und Betreuung spezialisiert haben. Qualifiziertes Personal übernimmt die Pflege, während der mitreisende Angehörige sich erholen kann.

Die Auszeit vom Alltag wird finanziell durch Gelder der Pflegekasse unterstützt. Dafür gibt es, außer beim Pflegegrad 1, die so genannte Verhinderungspflege. Sie ist vorgesehen, wenn die eigentliche Pflegeperson nicht zur Verfügung steht – beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit - und eine Ersatzkraft zu bezahlen ist. Die Verhinderungspflege ist nicht an das häusliche Umfeld gebunden.

Daher übernimmt die Pflegeversicherung auch Kosten für die Betreuung in einem Pflegehotel. Bis zu 1.612 Euro jährlich stehen dafür zur Verfügung. Der Betrag kann auf 2.418 Euro aufgestockt werden, wenn im aktuellen Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird. Diese Summen sind für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich. Man sollte beachten, dass mit dem Pflegegrad auch die Kosten für die pflegebedingten Leistungen steigen. So können es beispielsweise 60 Euro pro Tag bei Pflegegrad 2 sein und 95 Euro täglich bei Pflegegrad 5.

Selbst zu zahlen sind vom Pflegebedürftigen Unterkunft, Verpflegung und eventuell anfallende Investitionskosten. Das kann pro Tag um die 40 Euro ausmachen. Dafür kann man das Pflegegeld verwenden, das während des Urlaubs zur Hälfte weiter gezahlt wird. Es können ebenso die 125 Euro genutzt werden, die monatlich für so genannte Entlastungsleistungen zur Verfügung stehen. Wer dieses Geld bisher nicht abgerufen hat, verfügt über ein entsprechendes „Guthaben“, das man innerhalb bestimmter Fristen ansparen kann. Der mitreisende Angehörige zahlt seine Kosten wie bei einem normalen Urlaub selbst.

Vor der Buchung sollte man sich über die Lage des Hotels, Ausstattung und Preise genau informieren. Auch eine Beratung über Antrags- und Abrechnungsformalitäten empfiehlt sich.

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800- 101 88 00 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte die nötigen Auskünfte und Informationen.

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