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Begutachtungen während der COVID-19-Pandemie

Gut vorbereitet auf die Begutachtung mit Hilfe von Pflegeberatung: Während Begutachtungen in den vergangenen Monaten ausschließlich digital stattfanden, erfolgen sie seit Anfang Oktober auch wieder im Wohnumfeld der Personen. Ob digital oder vor Ort: Pflegeberaterinnen und -berater unterstützen bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.

aufgrund der Corona-Pandemie wurden in den vergangenen Monaten Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ausschließlich in digitaler Form durchgeführt. Hierbei wurde die Einstufung in einen Pflegegrad nach einem vorstrukturierten Telefoninterview und der Beurteilung vorhandener Unterlagen vorgenommen.

Begutachtungen im Wohnumfeld finden wieder statt

Seit dem 01.10.2020 können die Begutachtungen nun wieder im Wohnumfeld der Versicherten stattfinden. In Ausnahmenfällen, zum Beispiel in Regionen mit hohen Infektionszahlen, bei Versicherten mit akuten Sars-Cov-2-Infektionen oder bei Versicherten mit erheblich erhöhtem Risiko, etwa bei einer Immunschwäche nach Organtransplantation, bei bekannten fortgeschrittenen Lungenerkrankungen oder laufender Chemotherapie, kann dieses strukturierte Telefonverfahren weiterhin eingesetzt werden. Dies dient dem Infektionsschutz aller Beteiligten – der pflegebedürftigen Person, der Angehörigen und der begutachtenden Person.

Zur Wiederaufnahme der persönlichen Begutachtung haben sowohl die MDK (Medizinischen Dienste der Krankenkasse) als auch MEDICPROOF (Medizinischer Dienst in der privaten Krankenversicherung) entsprechende Schutz- und Hygienekonzepte entwickelt. Eine abschließende Konkretisierung dieser Konzepte wird bis zum 31.10.2020 in den gemeinsam von der bundesweiten Gemeinschaft der MDK, von MEDICPROOF, dem Bundesministerium der Gesundheit sowie dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu erstellenden Richtlinien erfolgen.

Pflegegrad erhalten durch Begutachtung

Die Begutachtung – aufsuchend wie digital – dient zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Ein vorheriger Antrag bei der Pflegeversicherung und der Kontakt zu einem Gutachter bzw. einer Gutachterin sind dabei unerlässlich. Die GutachterInnen werden von der Pflegekasse (MDK) bzw. der Pflegeversicherung (MEDICPROOF) beauftragt. Der Gutachter bzw. die Gutachterin beurteilt die körperliche und kognitive Konstitution. Wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, erfolgt die Einstufung in einen von fünf Pflegegraden. Der Antragsteller oder die Antragstellerin erhält hierzu einen schriftlichen Bescheid der jeweiligen Pflegeversicherung. Seit diesem Monat gilt hierbei wieder die gesetzliche Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstage, die sich jedoch bei einem Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalt, dem Aufenthalt in einem Hospiz oder in einer ambulant-palliativen Versorgung auf eine Woche reduziert. Plant eine Angehörige oder ein Angehöriger eine Pflegezeit oder Familienpflegezeit zu beantragen, gilt eine Bearbeitungsfrist von zwei Wochen.

Gut vorbereitet in die Begutachtung dank Pflegeberatung

Von einer guten Vorbereitung der Begutachtung profitieren sowohl der Antragsteller oder die Antragstellerin, als auch der Gutachter oder die Gutachterin. Liegen wichtige Informationen bereit, kann sich der Gutachter bzw. die Gutachterin schneller und besser einen Überblick über die Pflegesituation verschaffen und die Gefahr von Missverständnisse kann vermindert werden. „Wir empfehlen unseren Klientinnen und Klienten in den Tagen vor der Begutachtung ein sogenanntes Pflegetagebuch zu führen. Darin wird täglich eingetragen, wobei Unterstützung und Hilfe benötigt wird,“ erklärt Frank Herold, Mitarbeiter bei compass. Ebenso sollten pflegende Personen bei der Begutachtung – wenn möglich – anwesend sein, da diese den Pflegebedarf unmittelbar schildern können. Auch sollte die pflegedürftige Person ohne Scham Ihre körperliche und kognitive Konstitution zutreffend schildern. Der Gutachter unterliegt der Schweigepflicht und kann eine zutreffende Einstufung nur vornehmen, wenn Ihm alle Sachverhalte vorliegen.

Wird die Pflege ganz oder teilweise durch einen ambulanten Pflegedienst geleistet, sollte die Pflegedokumentation vorliegen. Auch sollte ein vollständiger Medikationsplan der pflegebedürftigen Person sowie eine Übersicht, welche regelmäßigen Arzt- und Therapiebesuche außerhalb des Hauses notwendig sind, bereitgehalten werden.

Zu allen Punkten gibt es in der Regel Verweise im Pflegetagebuch. „Ratsuchenden empfehlen wir bei ihrer Pflegeversicherung nachzufragen, ob ein solches Pflegetagebuch zur Verfügung gestellt werden kann. Manchmal heißen sie bei der Versicherung anders, zum Beispiel Fragebogen zur Vorbereitung auf die Begutachtung oder auch Pflegeprotokoll,“ erklärt Frank Herold weiter. Ein entsprechendes Dokument kann auch zur Vorbereitung der Begutachtung auf dem Pflege Service Portal von compass private pflegeberatung im Bereich Beratung & Planung unter Formulare, Checklisten & Infomaterial heruntergeladen werden. Bei weiteren Fragen zum Begutachtungsverfahren, oder – nach dem Eingang des Leistungsbescheids – zu den zur Verfügung stehenden Leistungen und Versorgungsmöglichkeiten, empfiehlt es sich eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Im Zuge der Antragstellung gibt die Pflegeversicherung entsprechende Hinweise an ihre Versicherten. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 101 88 00 der compass pflegeberatung erhalten – gesetzlich wie privat Versicherte – kostenfreie und unabhängige Unterstützung bei Ihren Fragen.

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch und auf Wunsch auch zu Hause gemäß des gesetzlichen Anspruchs aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung ist privat Versicherten vorbehalten. compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 500 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit tätig.

Bildunterschrift: Mit Fragen zum Begutachtungsverfahren können sich Ratsuchende an eine Pflegeberatung wenden. Diese unterstützt u.a. bei der Vorbereitung auf den Begutachtungstermin. Copyright: compass private pflegeberatung

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