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Berge oder Meer - So gelingt der Urlaub trotz Pflegebedürftigkeit

Urlaub ist für viele Menschen ein wichtiges Ritual, an dem Sie auch festhalten möchten, wenn sie pflegebedürftig sind. Doch welche Leistungen können pflegebedürftige Personen in Anspruch nehmen, um ihre Pflege am Urlaubsort sicherzustellen?

„Um die eigene Pflege am Urlaubsort sicherzustellen, gibt es ganz unterschiedliche Wege,“ weiß Melania Laib, Pflegeberaterin bei compass. „Organisieren pflegebedürftige Menschen sich ihre pflegerische Versorgung zu Hause mit Hilfe von Pflegegeld selbst, können sie dieses grundsätzlich auch im Urlaub nutzen, um ihre Pflege am Urlaubsort sicherzustellen. Zu beachten ist, dass bei einem längeren Auslandaufenthalt als sechs Wochen außerhalb des europäischen Wirtschaftraums die Pflegegeldzahlung ruht.“

Gemeinsamer Urlaub für Pflegebedürftige und Pflegepersonen

Möchten pflegebedürftige Personen gemeinsam mit ihrer Pflegeperson verreisen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen auch die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. „Die erste Bedingung für einen Anspruch auf Verhinderungspflege ist, dass Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 haben. Außerdem ist es erforderlich, dass sie bereits sechs Monate in ihrem häuslichen Umfeld gepflegt worden sind“, erläutert die Pflegeexpertin weiter. Die Person, die Ihre Pflege übernommen hat, müsse hierbei kein*e Angehörige*r sein. Die sogenannte Vorpflegezeit ist auch dann erfüllt, wenn sich mehrere Personen die Pflege zeitlich geteilt haben. Wichtig ist hier: Zeiten einer stationären Pflege sind keine Pflegezeiten in der eigenen Häuslichkeit. „Grundsätzlich ist es so, dass der Betrag der Verhinderungspflege von der pflegebedürftigen Person genutzt werden kann, wenn die Pflegeperson oder eine der Pflegepersonen verhindert ist - auch zum Beispiel wegen eigenem Urlaub“, weiß Melania Laib. Mit den Mitteln der Verhinderungspflege kann so beispielsweise ein Pflegedienst bezahlt werden, der die pflegebedürftige Person versorgt. Dies kann auch am inländischen Urlaubsort erfolgen, sofern die Pflegeperson dort verhindert ist. Im Ausland kann die Pflegesachleistung für maximal sechs Wochen in Anspruch genommen werden, sofern diese durch die Pflegekraft erbracht wird, welche die Pflege auch zu Hause gewährt.

Entlastung für die pflegende Person am Urlaubsort

Zur Entlastung der pflegenden Person am inländischen Urlaubsort können Pflegebedürftige auch Mittel der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. „Hier ist zu beachten, dass Mittel der Kurzzeitpflege dann zur Verfügung gestellt, wenn die Kurzzeitpflege in nach dem SGB XI zugelassenen Einrichtungen stattfindet“, erläutert die Pflegeberaterin.

Eine Ausnahme gilt bei Menschen, die eine Behinderung haben: Sie können zum Beispiel auch in Einrichtungen für behinderte Menschen versorgt werden. Bei der Kostenübernahme für diese oder vergleichbare Einrichtungen ist jedoch darauf zu achten, dass nur die pflegebedingten Aufwendungen bei der Erstattung der Kosten berücksichtigt werden können. Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder für Zusatzleistungen sowie die Behandlungspflege und soziale Betreuung werden nicht im Rahmen der Kurzzeitpflege übernommen.

Möchten pflegebedürftige Personen im inländischen Urlaub den Entlastungsbetrag für ein Angebot nutzen, muss es sich dabei entweder um anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag handeln, oder um Kosten die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Tages- oder Nachtpflege, einer Kurzzeitpflege oder eines ambulanten Pflegedienstes entstanden sind. Beim Pflegedienst darf es sich jedoch nicht um Kosten für Leistungen der Selbstvorsorge handeln.

Pflegebedürftige können auch einen Pflegedienst am Urlaubsort nutzen. Dieser muss über eine Zulassung (Versorgungsvertrag und Vergütungsvereinbarung) nach dem SGB XI verfügen, damit die Kosten im Rahmen der Sachleistungen mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden können.

Ein letzter Tipp: Es lohnt sich möglichst frühzeitig mit der Planung des Urlaubs anzufangen, um freie Plätze in Einrichtungen oder bei Pflegediensten am Urlaubsort zu bekommen. Eine Pflegeberatung kann dabei helfen die Pflegesituation zu organisieren und die individuellen Möglichkeiten abzuklären.

Weiterführende Informationen

Mehr Infos rund um Urlaub und Auslandsaufenthalten finden Sie auf unserem Pflege Service Portal

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