Bevor der Gutachter kommt
Nachdem der Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung gestellt wurde, vereinbart der Gutachter einen Termin in der Wohnung des Antragstellers. Natürlich sind Angehörige und Pflegebedürftiger unsicher. Was will der Gutachter wissen, worauf kommt es an? Wie kann man sich auf den Termin vorbereiten?
„Man sollte sich unter www.pflegeberatung.de ein so genanntes Pflegeprotokoll herunterladen oder von der Pflegeversicherung schicken lassen“, sagt compass-Expertin Jana Wessel. „Der Vordruck folgt den sechs Untersuchungsbereichen, nach denen der Gutachter fragen und seine Begutachtung vornehmen wird.“ Dazu zählen die Mobilität, die psychische Verfasstheit, die Selbstversorgung, der Umgang mit Medikamenten und die Bewältigung des Alltagslebens. Im Pflegeprotokoll sollte man notieren, was der Betroffene noch selbstständig erledigen kann, und was ohne Hilfe kaum oder gar nicht mehr geht. Das Protokoll kann für den Gutachter bei seiner Entscheidungsfindung hilfreich sein.
Neben dem Pflegeprotokoll sollten beim Gutachterbesuch auch alle Unterlagen zur Hand sein, die für die Beurteilung des Gesundheitszustandes wichtig sind. Dazu gehören Verordnungen, Arztberichte, Medikamenten- und Therapiepläne sowie die Kontaktdaten der behandelnden Ärzte.
Oftmals versuchen die Betroffenen bei der Begutachtung besonders gut dazustehen. „Dann ist es wichtig, dass der pflegende Angehörige dem Gutachter die tatsächlichen Einschränkungen offen und ehrlich schildert“, so Wessel. Das ist auch möglich, ohne dass der Pflegebedürftige dabei ist.
Circa eine Stunde dauert in der Regel das Gespräch mit dem Gutachter. Von dessen Befund hängt letztlich die Entscheidung über den Pflegegrad ab. Spätestens 25 Arbeitstage nach der Antragstellung muss laut gesetzlicher Vorgabe der Bescheid hierzu im Briefkasten sein. Auch das der Entscheidung zugrunde liegende Gutachten erhält er regelhaft zugesandt. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-1018800 erhalten Sie weitere Informationen rund um das Thema Pflege.
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