Das letzte Wegstück im Blick haben – Die Versorgungsplanung der letzten Lebensphase
Irgendwann endet jedes Leben. Leider nicht immer unbeschwert und komplikationsfrei. Wer sich frühzeitig um die Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase kümmert, regelt für sich die mögliche Art der medizinischen Behandlung und pflegerischen Versorgung. Er oder sie schützt aber auch seine oder ihre (pflegenden) Angehörigen davor, im Ernstfall schwierige und emotional belastende Entscheidungen treffen zu müssen. Pflegeberatung kann dabei unterstützen, rechtzeitig informierte und selbstbestimmte Entscheidungen für sich zu treffen.
Laut dem statistischen Bundesamt verstarb 2018 jeder Zweite im Krankenhaus und nur jeder Fünfte in den eigenen vier Wänden. Die Zahlen verdeutlichen, dass nur die wenigsten Menschen zu Hause und in ihrer vertrauten Umgebung sterben können und dürfen. Trotzdem ist ein selbstbestimmtes und würdevolles Lebensende möglich. Dafür sollte sich jeder Mensch die Frage stellen, ob er oder sie bereit dazu ist, rechtzeitig und präventiv Vorsorge zu treffen. Qualifizierte Pflegeberater*innen können dabei helfen, sich ein Bild über die Möglichkeiten der Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase zu machen und beratend zur Seite stehen.
Fachkundige Beratung und selbstbestimmte Entscheidungen
Der erste Schritt zur Versorgungsplanung besteht darin, sich grundsätzlich Gedanken darüber zu machen, ob man für sich und seine Angehörigen Entscheidungen über sein Lebensende festhalten will. Kommt eine Patientenverfügung für mich in Frage? Was bedeutet es, eine Vorsorgevollmacht zu haben? Welchen Nutzen kann eine Betreuungsverfügung für mich und meine Angehörigen haben? Bestenfalls stellen sich diese und weitere Fragen lange vor Beginn der letzten Lebensphase. Viele Menschen haben keine rechtlich bindenden Entscheidungen darüber getroffen, wie sie am Lebensende versorgt werden möchten, obwohl die meisten höchstwahrscheinlich eine Meinung und Haltung dazu haben.
„Wir raten dazu, sich mit dem Verfassen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht frühzeitig auseinanderzusetzen. Mit der Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer Sie in allen wichtigen Belangen vertritt, sollten Sie selbst zeitweise oder dauerhaft nicht mehr in der Lage dazu sein. Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen, aber auch pflegerischen Maßnahmen Sie für den Fall wünschen, zu dem Sie sich selbst nicht mehr äußern können “, sagt Claudia Calero, Abteilungsleiterin für Wissens- und Qualitätsmanagement bei compass. „Durch unsere Beratung erhalten Sie wichtige Informationen, mit deren Hilfe Sie sich aktiv und eigenständig mit dem Thema Ihrer Versorgungsplanung auseinandersetzen können. Sie treffen Entscheidungen darüber wie Sie versorgt werden möchten und besprechen das auch mit den Personen, die gegebenenfalls stellvertretend für Sie tätig werden.“
Schon einmal über eine Patientenverfügung nachgedacht?
Krankheit und Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, oft auch plötzlich und unerwartet. Qualifizierte Pflegeexpert*innen können Betroffenen und Ratsuchenden und deren Angehörigen im individuellen Beratungsgespräch die verschiedenen Möglichkeiten der Versorgungsplanung aufzeigen und Hintergründe und Auswirkungen der Verfügungen und Maßnahmen erläutern. Sie kennen sich außerdem mit den Facetten der Pflegebedürftigkeit aus und beraten zur Organisation einer Pflegesituation. Pflegeberater*innen wissen auch, welche rechtlichen Schritte möglicherweise vonnöten sind, an wen Sie sich wenden können und wo Sie die notwendigen Formulare bekommen.
Das Ziel einer Pflegeberatung zur Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist keine endgültige Entscheidung oder ausgefüllte Vollmacht. Die compass-Pflegeberater*innen unterstützen Sie dabei, für den Fall der Fälle vorsorgen zu können, wenn Sie es wollen. Zu den verschiedenen Formen und Möglichkeiten der Versorgungsplanung informiert die compass-Pflegeberatung präventiv und kostenfrei. Ratsuchende können telefonisch oder via Rückrufformular einen Beratungstermin vereinbaren. Weitere ausführliche Informationen bekommen Interessierte auch auf unserer Serviceseite und im Downloadbereich.
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