Das sind die Leistungen bei Pflegegrad 2
Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Der Umfang der Leistungen und damit die Einteilung in Pflegegrade richtet sich dabei nach dem Unterstützungsbedarf.
Wenn es alleine nicht mehr geht, stellen die meisten Menschen einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Diese Leistungen können dabei helfen, die Pflege zu organisieren. Auf den Antrag folgen eine Begutachtung und die sogenannte Einstufung. Je nach Unterstützungsbedarf und gleichzeitig auch nach dem Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person erfolgt nach einer Begutachtung die Einteilung in einen der fünf Pflegegrade.
Einer der häufigsten Pflegegrade
Nach aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes (2021) sind die allermeisten der rund 5 Mio. Menschen mit einer festgestellten Pflegebedürftigkeit – nämlich 40,8 Prozent – in den Pflegegrad 2 eingestuft. Die Erhebungen der bundesweit tätigen compass private pflegeberatung GmbH zeigen, dass diese Verteilung seit der Einführung der Pflegegrade stabil ist.
Die Leistungen umfassen alle Lebenslagen
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 werden in der Regel ambulant versorgt, denn die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden und gewohnter Umgebung leben. Darum sieht die Pflegeversicherung eine Vielzahl an Leistungen für die ambulante Versorgung vor.
Mit den Leistungen aus der Pflegeversicherung sollen die Versorgung der pflegebedürftigen Person sowie der Erhalt der Gesundheit der Pflegenden sichergestellt werden. Das umfasst sowohl pflegerische Leistungen wie auch die Betreuung und die Unterstützung bei Haushaltstätigkeiten.
Aber Achtung: Die Pflegeversicherung kann in der Regel nicht alle entstehenden Kosten vollständig abdecken und ist eher als „Teilkasko“ zu verstehen.
Pflegegeld zur freien Verfügung
Für die selbstorganisierte Pflege zuhause sind im Pflegegrad 2 bis zu 332 Euro Pflegegeld pro Monat vorgesehen. Diesen Betrag können Pflegebedürftige frei verwenden und beispielsweise als Aufwandsentschädigung an pflegende Angehörige weitergeben, eine Haushaltshilfe oder eine professionelle Pflegekraft bezahlen. Entscheidend ist, dass sie damit die Pflege in geeigneter Weise selbst sicherstellen. Um Pflegebedürftige hierin zu unterstützen, sind sie verpflichtet, halbjährlich eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.
Zweckgebundene Unterstützung
Für Pflegebedürftige, die ihre Versorgung mithilfe eines Pflegedienstes sicherstellen möchten, stellt die Pflegeversicherung die sogenannte Pflegesachleistung zur Verfügung. Im Pflegegrad 2 sind das bis zu 761 Euro pro Monat. Welche Leistungen der Pflegedienst konkret erbringt, wird individuell vertraglich geregelt.
Darüber hinaus gibt es technische und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, für die die Pflegeversicherung je nach Bedarf die Kosten größtenteils übernimmt. Auch Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen wie beispielsweise einem Badezimmerumbau sind möglich.
Besonders interessant für pflegende Angehörige
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat steht jeder pflegebedürftigen Person zu. Mit ihm soll die Finanzierung bestimmter Leistungen zur Entlastung der Pflegeperson unterstützt werden. Das können zum Beispiel Tages- und Nachtpflege oder Betreuungsangebote sein.
Die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege sind weitere Leistungen, die Pflegepersonen eine Auszeit und Entlastung bringen können. Von der stundenweisen Übernahme der Betreuung bis hin zu einem begrenzten Aufenthalt der pflegebedürftigen Person in einer stationären Pflegeeinrichtung sind viele Modelle möglich und werden bezuschusst.
Hilfe erhalten
Wie die Leistungen in Anspruch genommen werden können und welche Leistungen für die eigene Situation wirklich sinnvoll sind, klärt man am besten im Rahmen einer kostenfreien Pflegeberatung. Darauf haben alle Versicherten einen gesetzlichen Anspruch. Unsere Pflegeberatenden beraten Sie telefonisch, per Videogespräch oder bei Ihnen zuhause.
Pflege Service Portal
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