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Das sind die Leistungen bei Pflegegrad 4

Je nach Pflegegrad variiert die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Welche Leistungen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 abrufen können, haben wir in diesem Überblick zusammengefasst.

Zur Einstufung in einen Pflegegrad werden sechs unterschiedliche Module betrachtet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Motorik und Psyche, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie der Alltag und soziale Kontakte. Der vierte Pflegegrad wird vergeben, wenn die pflegebedürftige Person in diesen Modulen 70 bis 90 Punkte erreicht und somit schwerst beeinträchtigt ist.

Pflegegeld für selbstorganisierte Pflege und Unterstützung

Pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 4 stehen monatlich bis zu 765 € Pflegegeld zur Verfügung. Dieses kann zur selbstorganisierten Pflege verwendet werden. Es darf also zum Beispiel an Angehörige, ehrenamtlich tätige Personen oder erwerbsmäßige Pflegekräfte, die die*den Pflegebedürftige*n in der Pflege oder im Haushalt unterstützen, weitergegeben werden. Pflegegeldbeziehende Personen sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Mit Pflegegrad 4 erfolgt diese vierteljährlich.

Zweckgebundene Unterstützung

Anstelle des Pflegegeldes können Pflegebedürftige auch eine professionelle häusliche Pflege, über die sogenannte Pflegesachleistung, in Anspruch nehmen. Diese Leistungen, die sowohl körperbezogene und pflegerische Maßnahmen als auch Hilfe bei der Haushaltsführung umfassen, werden meist durch einen Pflegedienst übernommen. Wie die Hilfe genau aussieht, kann individuell mit dem Pflegedienst vertraglich abgestimmt werden. Im Pflegegrad 4 stehen monatlich 1.778 € für Pflegesachleistungen zur Verfügung.

Vollstationäre Pflege

Die vollstationäre Pflege stellt die umfassende Betreuung und Versorgung des Pflegebedürftigen sicher. Sie kann eine gute Lösung sein, wenn eine Pflegeperson fehlt oder bestimmte Pflegemaßnahmen nicht übernommen werden können und somit die Pflege im häuslichen Umfeld oder teilstationär nicht möglich ist. Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 4 werden monatlich 1.775 € der für vollstationäre Pflege entstehenden pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege erstattet.

Entlastung für Pflegepersonen durch die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Sollte die Pflegeperson ausfallen, können Pflegebedürftige die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Beide Leistungen ermöglichen Pflegepersonen kurze Entlastungsphasen mit gleichzeitiger Sicherstellung der Pflegeversorgung Pflegebedürftiger. Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 stehen pro Kalenderjahr 1.612 € für die Verhinderungs- und 1.774 € für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Dabei kann der Betrag durch das jeweils andere Budget aufgestockt werden. Während das Budget der Verhinderungspflege vollständig für die Kurzzeitpflege verwendet werden kann, können aus dem Budget der Kurzzeitpflege 806 Euro zur Verhinderungspflege übertragen werden. Außerdem gut zu wissen: Auch während der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige Anspruch auf die Weiterzahlung des halben Pflegegeldbetrags.

Unterstützung durch eine Pflegeberatung

Pflegeberater*innen können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf dem Weg durch den Leistungsdschungel begleiten. Sie können auf Leistungen aufmerksam machen und detailliert individuelle Möglichkeiten erläutern, damit die Pflegeversorgung gesichert ist und bestmöglich gestaltet werden kann. Alle Versicherten haben einen Anspruch auf Pflegeberatung. Die Pflegeberater*innen von compass beraten deutschlandweit neutral und unabhängig sowohl telefonisch als auch via Videogespräch sowie persönlich vor Ort bei Ratsuchenden zuhause.

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Sie möchten sich zum Thema Pflege informieren? In unserem Pflege Service Portal pflegeberatung.de finden Sie hilfreiche Beiträge und Infomaterialien.

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