Das sind die Leistungen bei Pflegegrad 5
Je nach festgestelltem Pflegegrad variiert der Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung. Welche Leistungen Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 5 abrufen können, haben wir in diesem Überblick zusammengefasst.
Um die Pflegebedürftigkeit einzuschätzen, wird in sechs Lebensbereichen - den sogenannten Modulen - der Grad der Selbständigkeit eingeschätzt, also das Ausmaß, in dem die pflegebedürftige Person sich noch selbst ohne fremde Hilfe oder unter Nutzung von Hilfsmitteln versorgen kann. Diese sechs Lebensbereiche umfassen die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Motorik und Psyche, Selbstversorgung, den Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Bewältigung des Alltag und die Pflege sozialer Kontakte. Der fünfte Pflegegrad wird vergeben, wenn die pflegebedürftige Person in diesen Modulen mindestens 90 Punkte erreicht.
Pflegegeld für selbstorganisierte Pflege und Unterstützung
Pflegebedürftigen Personen mit dem Pflegegrad 5 stehen monatlich bis zu 947 € Pflegegeld zur Verfügung. Dieses Pflegegeld kann zur selbstorganisierten Pflege verwendet werden, zum Beispiel an Angehörige, ehrenamtlich tätige Personen oder erwerbsmäßige Pflegekräfte, die die*den Pflegebedürftige*n in der Pflege oder im Haushalt unterstützen, weitergegeben werden. Die pflegegeldbeziehenden Personen sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Mit dem Pflegegrad 5 ist diese vierteljährlich nachzuweisen.
Zweckgebundene Unterstützung
Anstelle des Pflegegeldes können Pflegebedürftige auch die professionelle häusliche Pflegehilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Diese sogenannte Pflegesachleistung, die sowohl körperbezogene und pflegerische Maßnahmen als auch Hilfe bei der Haushaltsführung umfassen kann, erfordert einen zugelassenen Pflegedienst. Welchen Umfang diese Unterstützung umfasst, wird individuell vertraglich mit dem gewählten Pflegedienst vereinbart. Im Pflegegrad 5 stehen hierbei monatlich bis zu 2.200 € zur Verfügung.
Vollstationäre Pflege
Die vollstationäre Pflege stellt die umfassende Betreuung und Versorgung des Pflegebedürftigen durch eine entsprechende Pflegeeinrichtung sicher. Wenn zum Beispiel eine Pflegeperson fehlt, oder bestimmte Pflegemaßnahmen nicht übernommen werden können und damit die Pflege im häuslichen Umfeld nicht möglich ist bzw. sichergestellt wäre. Für Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 5 werden monatlich bis zu 2.005 € der pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in der vollstationären Pflege erstattet.
Entlastung für Pflegepersonen durch die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Sollte die Pflegeperson ausfallen, können alle Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Beide Leistungen ermöglichen Pflegepersonen kurze Entlastungsphasen oder die Kompensation von Zeiten, in denen diese an der Pflege gehindert sind, bei gleichzeitiger Sicherstellung der pflegerischen Versorgung des pflegebedürftiger Angehörigen. Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 5 stehen hierbei pro Kalenderjahr 1.612 € für die Verhinderungs- und 1.774 € für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Dabei kann der Betrag durch das jeweils andere Budget aufgestockt werden. Während das Budget der Verhinderungspflege vollständig für im Rahmen der Kurzzeitpflege entstehende Kosten verwendet werden kann, können aus dem Leistungsanspruch der Kurzzeitpflege lediglich 806 Euro zur Kostentragung der Verhinderungspflege genutzt werden. Auch während der Kurzzeitpflege, für bis zu acht Wochen, und der Verhinderungspflege, für bis zu sechs Wochen, haben Pflegebedürftige Anspruch auf die Weiterzahlung des hälftigen Pflegegeldbetrags.
Unterstützung durch eine Pflegeberatung
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten auf jeden Fall den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung nutzen. Die Pflegeberater*innen können auf Leistungen aufmerksam machen und detailliert individuelle Versorgungsmöglichkeiten erläutern, damit die Pflegesituation bestmöglich gestaltet und damit dauerhaft sichergestellt werden kann. Die compass-Pflegeberater*innen beraten deutschlandweit kostenfrei, neutral und unabhängig sowohl telefonisch als auch via Videogespräch sowie persönlich vor Ort bei den Ratsuchenden zuhause.
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