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Gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung

Eine Pflegeberatung können Pflegebedürftige mehrmals nutzen. Unsere Pflegeberaterinnen und -berater unterstützen gerne bei der Organisation der Pflegesituation.

Jeder Versicherte in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie, neutrale und individuelle Pflegeberatung. Unerheblich ist dabei, ob bereits ein Pflegegrad vergeben oder erst ein Antrag gestellt wurde. Auch Angehörigen oder ehrenamtlich Pflegenden steht die Beratung offen. Sie kann bei einem Pflegestützpunkt und telefonisch stattfinden oder für privat Versicherte zu Hause von compass durchgeführt werden.

Die Aufgabe der Pflegeberatung ist es, über Leistungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung sowie regionale Unterstützungsangebote zu informieren und auf den Gutachterbesuch zur Einstufung in den Pflegegrad vorzubereiten. Die Pflegeberaterinnen und -berater können bei der Vorbereitung auf die Begutachtung helfen, Unsicherheiten nehmen und Unterstützung beim Begutachtungstermin anbieten.

Nach der Einstufung erneut Pflegeberatung nutzen

Wurde ein Pflegegrad erteilt, sollte erneut eine Beratung in Anspruch genommen werden, um das bestmögliche Hilfe-Paket zu schnüren. Übernehmen Angehörige oder ein ambulanter Dienst die Pflege? Teilen sich beide vielleicht die Aufgaben? Wird Hilfe im Haushalt oder Begleitung außer Haus benötigt? Sind spezielle Umstände wie bei einer Demenz zu beachten?

Je nach Pflegegrad stehen für die Pflege unterschiedlich hohe finanzielle Mittel bereit. So gibt es beispielsweise in Pflegegrad 2 für die häusliche Pflege durch Angehörige seit 2024 ein Pflegegeld von 332 Euro monatlich, für die Pflege durch einen ambulanten Dienst 761 Euro monatlich. Zusätzlich stehen Gelder für Umbauten oder zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen zur Verfügung. 

Regelmäßige Beratungsbesuche zur Sicherstellung der Pflege

Leisten Angehörige die Pflege alleine ohne ambulanten Pflegedienst, besteht ab Pflegegrad 2 eine Pflicht für regelmäßige Besuche durch examinierte Mitarbeiter eines Pflegedienstes, eines Pflegestützpunktes oder von compass. Ab Pflegegrad 2 und 3 muss einmal im halben Jahr und bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr eine Beratung stattfinden. Damit soll gewährleistet werden, dass häuslich Pflegende alle nötige fachliche und praktisch-pflegerische Unterstützung erhalten. Bei Pflegegrad 1 kann optional halbjährlich ein Besuch zur Sicherstellung der Pflege abgerufen werden.

Pflege Service Portal

Sie möchten sich zum Thema Pflege informieren? In unserem Pflege Service Portal pflegeberatung.de finden Sie hilfreiche Beiträge und Infomaterialien.

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