Hilfebedarf offen ansprechen
Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit eines Menschen werden alle im Alltag relevanten Beeinträchtigungen berücksichtigt. Damit der Pflegegrad im Nachhinein für die Betroffenen nachvollziehbar ist, sollten Einschränkungen offen angesprochen werden.
Über Beeinträchtigungen zu sprechen, fällt nicht immer leicht. Ängste und Schamgefühle machen den Begutachtungstermin für viele Antragsteller*innen schwierig. „Schließlich kommt hier ein völlig fremder Mensch, der meine Fähigkeiten bewertet“, verdeutlicht Frank Herold von der Pflegeberatung compass, „Über die eigene Inkontinenz zu berichten oder über die Probleme, alleine eine Konservendose zu öffnen, ist schwer für die Menschen.“
Körperliche, kognitive und psychische Faktoren fließen aber bei der Einstufung in einen Pflegegrad ein. Anhand von sechs Modulen werden Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Motorik und Psyche, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, das Alltagsleben und soziale Kontakte der Pflegebedürftigen mit Punkten bewertet. Die Selbstständigkeit eines Menschen bei der alltäglichen Versorgung (Modul 4) wird als besonders wichtig eingeschätzt und fließt mit einer höheren Gewichtung ein. Dazu zählen die Körperpflege, die Zubereitung des Essens und auch die Selbständigkeit beim Essen und Trinken.
Gerade wenn Betroffene der Begutachtungssituation alleine gegenüberstehen, ist häufig die Nervosität groß. Oft versuchen sie dann, sich von ihrer besten Seite zu zeigen, mobilisieren alle Kraftreserven und verschweigen Probleme. „Dann kommt der Gutachter manchmal zu einer Entscheidung, die die Angehörigen nicht nachvollziehen können. Deshalb gilt es, einen möglichst objektiven Eindruck von den Gegebenheiten zu vermitteln“, so Herold.
Der*die Gutachter*in nutzt zum Beispiel zur Bewertung der Selbstversorgung eine vierstufige Skala von „selbstständig“ bis „unselbstständig“. Dazu gehören auch einzelne Punkte wie An- und Ausziehen, Waschen, Duschen, Haarewaschen, die Toilettennutzung und die Frage danach, ob man mit Harn- oder Stuhlinkontinenz allein umgehen kann.
Die einzelnen Beurteilungskriterien werden in mehreren Schritten zusammengeführt: Zuerst werden in jedem der sechs Module die Einzelpunkte jeweils zu einer Summe addiert. Im zweiten Schritt werden die Summen aus den Modulen gewichtet, und zwar je Modul unterschiedlich stark. Abschließend werden alle fünf gewichteten Punkte zusammengezählt. Diese Summe entscheidet dann über den Pflegegrad.
Für eine objektive Begutachtung ist es hilfreich, wenn möglichst immer die Pflegepersonen beim Termin anwesend sind. Eine gute Vorbereitung kann zusätzlich helfen, dem Gutachtertermin gelassener entgegenzusehen. Kostenfreie Pflegeberatung kann bei der Vorbereitung auf den Begutachtungstermin unterstützen. Die Pflegeberater*innen erreichen Sie unter der kostenfreien 0800-101-8800. Unter www.pflegeberatung.de stehen außerdem ein Pflegeprotokoll zum Ausfüllen und Themenblätter zum Thema Pflegegrad und Begutachtung zum Download bereit.
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