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Ich will nicht zu den Kindern

Die meisten Menschen wollen im Falle einer eigenen Pflegebedürftigkeit niemandem zur Last fallen, den eigenen Kindern neben Beruf und der eigenen Familie auch noch Pflegeverrichtungen aufbürden. Dennoch ist auch in diesen Fällen die vollstationäre Pflege nicht die einzige Alternative.

Ab Pflegegrad 2 ist es möglich, mit finanzieller Beteiligung der Pflegeversicherung professionelle Unterstützung für die häusliche Pflege hinzuziehen. Ein ambulanter Dienst kann beispielsweise beim Duschen, Baden oder Haare waschen zur Seite stehen. Pflegeberater Ihrer Pflegekasse erklären gerne ausführlich die finanziellen Möglichkeiten. Für den ambulanten Dienst steht zum Beispiel der Aufwendungsersatz für die häusliche Pflegehilfe zur Verfügung, ein Betrag bis zu maximal 1.995 Euro im Pflegegrad 5. Schöpfen Sie nicht den vollen Höchstbetrag aus, erhalten Sie unter Anrechnung der Erstattung für den Pflegedienst noch ein prozentual anteiliges Pflegegeld. Mit diesem Geldbetrag können Sie Freunden, Nachbarn oder anderen Personen eine kleine finanzielle Anerkennung zukommen lassen, wenn diese Sie in Ihrem häuslichen Umfeld unterstützen.

Entlastung lässt sich zudem auch mithilfe des Entlastungsbetrages von monatlich 125 Euro organisieren. Diese Summe bleibt von in der Berechnung der oben beschriebenen Kombinationsleistungen unberücksichtigt. Diesen Betrag können Sie für eine hauswirtschaftliche Unterstützung wie z.B. Fenster putzen, für eine notwendige Begleitung zum Arzt oder auch zum Einkaufen verwenden.

Des Weiteren können Sie einige Stunden oder Tage in einer Tagespflegeeinrichtung verbringen. Dort werden Sie – sofern dies notwendig ist – pflegerisch versorgt, finden Kontakt zu anderen Menschen und können Angebote wie gemeinsames Kartenspielen, Singen oder Spazierengehen nutzen. Für die Tagespflege stehen zusätzliche finanzielle Mittel in der gleichen Höhe wie die Sachleistungen des jeweiligen Pflegegrades zur Verfügung, in Pflegerad 2 also zum Beispiel 689 Euro. Welche regionalen Angebote es gibt, wissen die Pflegeberater und die Pflegestützpunkte. Auch unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-1018800 können sich gesetzlich wie privat Versicherte informieren.

Entlastungsleistungen ermöglichen mehr Selbstständigkeit im Pflegefall

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Sie möchten sich zum Thema Pflege informieren? In unserem Pflege Service Portal pflegeberatung.de finden Sie hilfreiche Beiträge und Infomaterialien.

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