Kein Urlaubstag für eine Pflegeberatung
Eine Pflegeberatung wahrzunehmen kann für Menschen, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, schnell zu einer zusätzlichen zeitlichen und räumlichen Herausforderung werden. Oft muss Urlaub genommen werden, um den Beratungstermin gemeinsam mit ihren pflegebedürftigen Angehörigen wahrzunehmen. Die integrierte Beratung von compass schafft nun mehr Flexibilität für alle Beteiligten.
Die integrierte Beratung der Pflegeberatung compass verbindet die verpflichtende, regelmäßige Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (bei Pflegegeldbezug) vor Ort mit im Wechsel stattfindenden digitalen Beratungseinsätzen sowie der bedarfsentsprechenden Verknüpfung mit einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und Schulungen nach § 45 SGB XI. Möglich ist dies durch die im Rahmen des Pflegebonusgesetzes am 1. Juli 2022 in Kraft getretene gesetzliche Regelung zur Flexibilisierung der verpflichtenden Pflegeberatung bei Pflegegeldbezug. Durch die Kombination der Beratungsformen können Bedarfe und Bedürfnisse der Ratsuchenden zielgerichtet adressiert werden – beispielsweise ermöglicht sie eine größere zeitliche und räumliche Flexibilität in den Beratungen bei gleichzeitig konstanter Betreuung durch die Pflegeberatung. Auch Pflegeberaterin Sonja Härtwig bestätigt den positiven Effekt: „Ich sehr froh darüber, die Pflegeberatung auch als Videogespräch durchführen zu können. Als ergänzendes Angebot zur Pflegeberatung vor Ort und am Telefon, schafft die Pflegeberatung per Videogespräch Sicherheit in der Pflegeversorgung mit wenig Aufwand und größtmöglicher Flexibilität für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.“ Besonders berufstätigen Pflegepersonen kommt dies bei der Entwicklung eines langfristig stabilen Pflegearrangements zugute.
Die Beratung bei Pflegegeldbezug in den Berufsalltag integrieren
Pflege und Berufstätigkeit zu verbinden, ist für Betroffene oft nicht leicht. Es kommt häufig zu zeitlichen und räumlichen Konflikten zwischen der privaten Tätigkeit als Pflegeperson für einen Angehörigen und der beruflichen Verpflichtung als Arbeitnehmer*in.
Werden Pflegebedürftige ausschließlich durch Angehörige, Freunde oder Bekannte gepflegt und nutzen diese für die Organisation der Pflege das Pflegegeld, besteht die Verpflichtung regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch eine ausgewiesene Pflegefachkraft nachzuweisen. Diese Beratung muss bei den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich wahrgenommen werden. Der Druck ist oft hoch: Findet der Beratungseinsatz nicht fristgerecht statt wird der Pflegegeld gekürzt oder gar ganz gestrichen. Wohnen sie als berufstätige Pflegeperson nicht in der Nähe der pflegebedürftigen Person, kostet eine solche Beratung unter Umständen einen Urlaubstag und dies – abhängig vom Pflegegrad – bis zu vier Mal pro Jahr. Der neue gesetzliche Beschluss bringt die nötige Flexibilität, indem jede zweite Beratung nun per Videogespräch stattfinden kann, um Pflegeberatungen auch für Berufstätige, die pflegen, einfach und individuell zu ermöglichen.
Beratung orientiert an den Bedürfnissen der Ratsuchenden
Die Pflegeberatung kann seit der Gesetzesänderung zunächst befristet bis einschließlich zum 30. Juni 2024 unter Einbeziehung der Angehörigen mit einer Inaugenscheinnahme der pflegebedürftigen Person sowie der Pflegesituation jedes zweite Mal digital per Videogespräch stattfinden. Ausschlaggebend für den Beratungsweg ist Bedürfnis und Bedarf der pflegebedürftigen Person. Sie entscheidet über Hausbesuch oder Videogespräch.
Die verpflichtenden Beratungsbesuche bei Pflegegeldbezug werden auf Wunsch hin im Rahmen der integrierten Beratung mit dem umfassenden Pflegeberatungsangebot nach § 7a SGB XI und den Schulungen nach § 45 SGB XI ergänzt, so dass die pflegebedürftige oder pflegenden Personen zielgerichtet und umfassend in der Pflegesituation unterstützt werden. Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kann dabei sowohl am Telefon, per Hausbesuch oder per Videogespräch stattfinden. Sie unterstützt durch den gemeinsamen Blick von außen auf die Situation dabei, den Alltag neu zu organisieren. Neben Themen wie der Begutachtung, Finanzierungsmöglichkeiten und Hilfsmittelbeschaffung kann die Pflegeberatung beispielsweise auch helfen herauszufinden, welche externe Hilfe die pflegebedürftige Person zulässt, damit die pflegenden Angehörigen entlastet werden können und so zu einer Entspannung der Gesamtsituation beitragen.
Das Konzept der integrierten Beratung hat compass zunächst bundesweit in einem mehrmonatigen Pilotprojekt getestet und konnte dabei herausstellen, dass die Wahlmöglichkeit und Kombination der Angebote den Bedürfnissen, auch pflegender Angehöriger, entspricht und deren Gesundheit dadurch präventiv geschützt werden kann. Einen Termin zur Pflegeberatung bei der compass privaten pflegeberatung GmbH könnten Ratsuchende montags bis freitags von 8-19 Uhr sowie samstags von 10-16 Uhr über die kostenfreie Rufnummer 0800 – 101 88 00 vereinbaren.
Hintergrund:
Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auf Wunsch auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung sowie die Beratung per Videogespräch ist privat Versicherten vorbehalten.
compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 600 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberaterinnen und -berater beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.
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