Mit einem Pflegekurs kann man zum Nachbarschaftshelfer werden
Wer Nachbarschaftshelfer werden will, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen lassen. Hierfür ist in der Regel die Absolvierung eines Pflegekurses vorgeschrieben.
Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, stehen monatlich 125 Euro als zusätzlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung. Damit können Haushaltshilfen oder die Begleitung zum Arzt finanziert werden. Allerdings wird dies aktuell von rund 70 Prozent der Berechtigten nicht genutzt, wie eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) belegt. Zum einen wissen viele von diesen Angeboten nichts. Zum anderen gibt es eine Hürde: Die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt diese Hilfeleistungen nur, wenn es sich um nach Landesrecht anerkannte Angebote handelt.
Das können private ambulante Dienste oder Dienste von Trägern wie Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt sein. In vielen Fällen sind diese aber schon mit der eigentlichen Pflege ausgelastet und können Betreuungsleistungen oder Alltagsentlastung nicht anbieten. Anerkannte Dienste, die sich auf solche so genannten Entlastungsleistungen spezialisiert haben, gibt es in vielen Regionen zudem noch zu wenige.
Erbringt ein*e anerkannte*r Nachbarschaftshelfer*in Betreuungsleistungen, zahlt die Pflegeversicherung dafür bis zu 125 Euro im Monat. Bei Betreuungsleistungen handelt es sich um Angebote, bei denen Pflegebedürftige in Gruppen oder im häuslichen Bereich, z.B. in Form von Tages- oder Einzelbetreuung betreut werden. Dies kann z.B. die Beaufsichtigung etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die Unterstützung bei der Pflege sozialer Kontakte oder die Begleitung zu Terminen umfassen. Vielfach können Einzelpersonen nach Absolvierung eines Pflegekurses ihre Leistung als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkennen lassen.
Auch pflegende Angehörige können und sollten bei Bedarf ebenfalls Pflegekurse nutzen.
Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-101 88 00 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte Beratung zu den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen sowie weitere Informationen zu den Anerkennungsvoraussetzungen.
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