Pflegebedürftiges Kind: Pflegeberatung unterstützt betroffene Familien
Rund 6 % aller Menschen in Deutschland, die einen Pflegegrad haben, sind laut dem Bundesgesundheitsministerium Kinder und Jugendliche unter 19 Jahren. Fast alle dieser pflegebedürftigen Kinder werden zuhause von ihren Familien versorgt – was die Angehörigen vor vielfältige Herausforderungen stellen kann. Unterstützung finden sie dann zum Beispiel bei einer Pflegeberatung, auf die Familien einen gesetzlichen Anspruch haben.
Sechs Prozent aller Pflegebedürftigen, also rund 300.000 Kinder, die einen Pflegegrad haben (Bundesgesundheitsministerium, Stand: 2022) leben in Deutschland. Versorgt werden sie fast alle zuhause von ihren Familien. Das erfordert viel Kraft und zieht häufig einen hohen organisatorischen Aufwand nach sich. Pflegeberater*innen unterstützen Familien dabei die Pflegesituation zu organisieren, erklären Pflegeleistungen und begleiten Familien unter der Berücksichtigung des gesamten Familiensystems auch bei der emotionalen Reflexion. Auf eine kostenfreie Pflegeberatung besteht ein gesetzlicher Anspruch.
Bestmögliche Förderung für pflegebedürftige Kinder
Von der Ursache für die Pflegebedürftigkeit hängt ab, in welche thematische Richtung es in der Beratung geht: „Eltern von pflegebedürftigen Kindern sind zu Krankheitsbildern oder Behinderungen sowie Leistungen, die sie in Anspruch nehmen können, oft gut informiert“, berichtet Marion Schmidt, Pflegeberaterin bei compass. „Worüber ich aber mit den Familien immer im Rahmen einer Pflegeberatung spreche, ist wie man ein pflegebedürftiges Kind bestmöglich fördern und möglichst normal aufwachsen lassen kann. Die Eltern beschäftigt, was ihnen im Hilfesystem zur Verfügung steht und was sie selbst für ihr Kind tun können.“
Weil Pflegesituationen dynamisch sind und sich – gerade bei Kindern – verändern, begleitet Pflegeberatung Familien auch langfristig: Einerseits durch die verpflichtenden Pflegeberatungsbesuche bei Pflegegeldbezug (gemäß § 37.3 SGB XI), aber auch darüber hinaus im Rahmen von Pflegeberatungsgesprächen nach § 7a SGB XI, bei denen umfassende Fragestellungen geklärt werden können. Klassische Beratungsanlässe für die 7a-Beratung sind bei pflegebedürftigen Kindern Umbruchsphasen, zum Beispiel der Wechsel in den Kindergarten oder die Schule. Familien, deren Säugling pflegebedürftig ist, benötigen außerdem oft Unterstützung dabei, wie sie einen Pflegegrad bekommen können.
Pflegeberaterin Marion Schmidt weiß: „Sind Kinder pflegebedürftig, ist das eine ganz andere Situation als bei älteren Menschen. Während es bei älteren Menschen in den Beratungen darum geht, die bestehende Situation so gut wie möglich zu gestalten und Selbstbestimmtheit bestmöglich zu erhalten, ist die Pflege von Kindern und Jugendlichen häufig weit in die Zukunft gerichtet. Es geht darum die Kinder zu fördern, um ihnen ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen.“
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