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Pflegegeld richtig beantragen

Für Pflegebedürftige, die weiter zu Hause leben und ihre Versorgung selbst organisieren möchten, sieht die Pflegeversicherung als Unterstützung das Pflegegeld vor. Die Voraussetzungen für den Pflegegeldantrag und die Verwendungsmöglichkeiten sind klar geregelt.

Wer pflegebedürftig ist, bedarf der Unterstützung anderer. Um diese Unterstützung organisieren und auch monetär entlohnen zu können, ist in der Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld vorgesehen. Die Höhe des Pflegegeldes unterscheidet sich je nach Pflegegrad und reicht von monatlich 316 Euro in Pflegegrad 2 bis zu 901 Euro in Pflegegrad 5.

Die Voraussetzungen für den Pflegegeldanspruch

Um Pflegegeld zu erhalten, muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Darüber hinaus muss die*der Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung leben und gepflegt werden, also nicht in einer stationären Pflegeeinrichtung.

„Das Pflegegeld soll Pflegebedürftige in die Lage versetzen, der jeweiligen Pflegeperson eine materielle Anerkennung für die mit großem Einsatz im häuslichen Bereich erbrachte Pflege und Betreuung zukommen zu lassen“, weiß Stephan Labonté von der compass pflegeberatung.

Dabei ist es unerheblich, ob die Versorgung durch Angehörige, ehrenamtliche Personen, erwerbsmäßige Pflegekräfte oder durch eine angestellte Pflegeperson geleistet wird. Entscheidend ist, dass die Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist. Regelmäßige, verpflichtende Pflegeberatungseinsätze unterstützen die Pflegebedürftigen und ihre Pflegepersonen dabei.

So beantragt man das Pflegegeld

„Sobald der Bescheid über die Pflegebedürftigkeit zugestellt ist und damit mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt, können Pflegebedürftige das Pflegegeld direkt bei ihrer Pflegekasse oder Pflegeversicherung beantragen, erklärt Pflegeberatungsexperte Stephan Labonté. „Dazu genügt ein formloses Schreiben oder ein Anruf. In der Regel erhält man daraufhin ein Formular, dass man ausfüllt und zurückschickt.“

Auch wenn das Antragsverfahren ein paar Tage dauert, so wird das Pflegegeld nach der Genehmigung des Antrags rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt.

Pflegegeld beantragen ohne Pflegegrad

Auch ohne das Vorliegen eines Pflegegrade kann man Pflegegeld beantragen. Pflegeexperte Stephan Labonté kennt das Vorgehen: „In diesem Fall setzt die Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung dies mit einem Antrag auf einen Pflegegrad gleich und leitet das entsprechende Verfahren ein.“

Pflegeberater*innen unterstützen bei der Beantragung von Pflegegeld und der Organisation der Pflege.

Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren

Auch bei Pflegegeldbezug können Pflegebedürftige sich noch dazu entscheiden, einen Pflegedienst zu beauftragen. Wenn Pflegebedürftige auch die Kostenerstattung für einen ambulanten Pflegedienst, die sogenannte Pflegesachleistung, in Anspruch zu nehmen, vermindert sich das Pflegegeld um den prozentualen Wert der Erstattung. Stephan Labonté gibt den Hinweis: „Beachten Sie bei Ihrer Planung: Falls Sie den Höchstbetrag der Pflegesachleistung ausschöpfen, steht dementsprechend kein Pflegegeld mehr zur Verfügung.“

Hilfe beim Antrag auf Pflegegeld

Wer Unterstützung bei der Beantragung des Pflegegelds benötigt, sollte eine unabhängige Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Einen Anspruch darauf haben alle Versicherten. Die Pflegeberater*innen erläutern das Vorgehen und Unterstützen beim Verständnis der notwendigen Formulare. Darüber hinaus geben Sie Hilfestellung bei der Organisation der Versorgung.

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Sie möchten sich zum Thema Pflege informieren? In unserem Pflege Service Portal pflegeberatung.de finden Sie hilfreiche Beiträge und Infomaterialien.

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