Pflegeleistungen: So finanzieren Sie die ambulante Versorgung
Wer mit Pflegebedarf weiter zu Hause leben möchte, benötigt in der Regel Unterstützung von außen. Insbesondere dann, wenn wie in den meisten Familien heute, nicht so viele Angehörige in der Nähe leben, die die Versorgung unter sich aufteilen können, ohne dass dies zu einer Belastung wird. In der Pflegeversicherung sind Leistungen für die Versorgung daheim vorgesehen.
Die meisten Pflegebedürftigen werden in Deutschland zuhause versorgt. Wenn dies nicht allein durch An- und Zugehörige zu stemmen ist, braucht es in der Regel die Unterstützung durch einen Pflegedienst oder andere ehrenamtliche oder professionelle Leistungserbringer.
Pflegegeld für die eigenständige Organisation
Das Pflegegeld erhalten alle, die mindestens Pflegegrad 2 haben und in häuslicher Umgebung gepflegt werden. „Dabei ist es unerheblich, ob die Versorgung durch Angehörige, ehrenamtliche Personen, erwerbsmäßige Pflegekräfte oder durch eine angestellte Pflegeperson geleistet wird. Entscheidend ist, dass die Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist,“ weiß Frank Herold von der compass pflegeberatung.
Das Pflegegeld soll Pflegebedürftige in die Lage versetzen, der jeweiligen Pflegeperson eine materielle Anerkennung für die mit großem Einsatz im häuslichen Bereich erbrachte Pflege und Betreuung zukommen zu lassen.
Die Höhe des Pflegegeldes unterscheidet sich je nach Pflegegrad und reicht von monatlich 316 Euro in Pflegegrad 2 bis zu 901 Euro in Pflegegrad 5.
Pflegesachleistungen vom Pflegedienst
Pflegesachleistungen decken die sogenannte häusliche Pflegehilfe ab. Anstatt Pflegegeld zu beziehen, das sie selbst verteilen, erhalten Pflegebedürftige Erstattungen für konkrete Hilfen, die sie bei einem Pflegedienst beziehen.
„Wie beim Pflegegeld haben Pflegebedürfte ab dem Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegesachleitungen. Die Höhe der Leistung reicht von 724 Euro in Pflegegrad 2 bis 2.095 Euro in Pflegegrad 5,“ erläutert der Pflegeexperte.
Wer einen höheren Pflegebedarf hat und der Zuschuss der Pflegeversicherung daher nicht ausreicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beanspruchen.
In welchem Verhältnis Pflegebedürftige den Anspruch der häuslichen Pflegehilfe auf die einzelnen Leistungen des Pflegedienstes (körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung) aufteilen, bleibt ihnen überlassen.
Die Leistungen lassen sich kombinieren
Um eine auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, können Pflegebedürftige das Pflegegeld mit Sachleistungen, also Hilfsleistungen von Pflegediensten, kombinieren. „Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen. Dies wird Kombinationsleistung genannt,“ erklärt Frank Herold.
Wie hoch sind denn die Kosten?
Mit dem Pflegekostenrechner auf dem Pflege Service Portal pflegeberatung.de können sich Interessierte einen Überblick über die Kosten der ambulanten Pflege verschaffen. Nutzer*innen können hier ihren Bedarf durch wenige Klicks angeben und erhalten eine Kostenaufstellung als Orientierung. In dieser Aufstellung sehen die Nutzer*innen auf einen Blick den Erstattungssatz der Pflegeversicherung und die Differenz zu den entstehenden Kosten.
Leistungen beantragen
Bei der Beantragung von Leistungen aus der Pflegeversicherung finden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Unterstützung bei einer Pflegeberatung. Bei der Auswahl der Beratungsstelle sollte auf Unabhängigkeit und Kostenfreiheit geachtet werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung haben alle Versicherten.
Weiterführende Informationen:
Mehr Infos zum Thema Finanzierung der Pflege finden Sie auf unserem Pflege Service Portal: https://www.pflegeberatung.de/pflegeanspruch/pflege-finanzieren
Hintergrund:
Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auf Wunsch auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung sowie die Beratung per Videogespräch ist privat Versicherten vorbehalten.
compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 600 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberaterinnen und -berater beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.
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