Pflegende Angehörige sollten Entlastungsangebote nutzen
Wer tagein tagaus einen Angehörigen pflegt, merkt oft nicht, wie nach und nach die eigenen Kräfte schwinden. Dabei gibt es Möglichkeiten zur Entlastung. Kurze Auszeiten, ein Urlaub oder das Gespräch in einer Selbsthilfegruppe können Raum zum Durchatmen schaffen.
Die hoch betagte Mutter hat den Pflegegrad 3 und lebt allein in ihrem Haus. Sie wird von Tochter und Schwiegersohn betreut. Denen bleibt kaum Zeit für Kinder und Freunde, geschweige denn für einen Urlaub. "Angesichts so einer Dauerbelastung muss man an sich selber denken“, sagt compass-Expertin Jana Wessel. Es nütze niemandem, wenn die Pflegeperson selbst in die Knie geht.
Zur Entlastung beitragen kann eine stundenweise Haushalts- oder Betreuungshilfe. Von der Pflegeversicherung gibt es dafür 125 Euro monatlich, wenn es sich um ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot handelt.
Urlaub kommt für den pflegenden Angehörigen in der Regel nur dann in Frage, wenn in dieser Zeit der Pflegebedürftige durch eine andere Vertrauensperson versorgt wird. Für die Vergütung der Ersatzpflegekraft steht bis zu 1.612 Euro im Jahr aus dem Budget der so genannten Verhinderungspflege zur Verfügung.
Die Summe kann auf 2.418 Euro aufgestockt werden - durch nicht genutztes Geld aus dem „Topf“ der Kurzzeitpflege. Letztere wiederum kann genutzt werden, wenn keine Ersatzpflegekraft gefunden und der Pflegebedürftige befristet stationär versorgt wird. Dafür stehen bis zu 3.386 Euro bereit, wenn die Verhinderungspflege nicht genutzt wird.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und deren Finanzierung sind geregelt. Was aber, wenn der Betroffene nicht einsieht, dass auch der Pflegende Entspannung braucht? Jana Wessel empfiehlt, eine Pflegeberatung ins Haus zu holen, denn ein Anstoß von einem Außenstehenden könne viel bewirken. Ein Kompromiss könnte ein gemeinsamer Urlaub in einem Pflegehotel sein. Der zu Pflegende wird versorgt, der pflegende Angehörige kann entspannen. Auch für solch einen Urlaub können die Mittel der Verhinderungspflege eingesetzt werden. Allerdings sind in solchen Fällen bestimmte Eigenanteile zu zahlen.
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