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Übersicht über die Leistungen und Möglichkeiten im Pflegegrad 1

Alt werden und dabei stets gesund und munter bleiben, das ist wahrscheinlich der Wunsch der allermeisten Menschen. Aber nicht allen ist dies bis ins hohe Alter gegeben, denn gerade im Alter erhöht sich das Risiko von Gebrechlichkeit, Krankheiten und einer Pflegebedürftigkeit. Damit einher gehen auch Einschränkungen im Alltag. Ab wann dabei möglicherweise schon ein Anspruch auf einen Pflegegrad besteht, erfahren Betroffene und ihre Angehörigen nach einer Pflegebegutachtung durch den zuständigen medizinischen Dienst. Welche Voraussetzungen dabei erbracht sein müssen und welche Leistungen bereits ab dem Pflegegrad 1 zur Verfügung stehen, erklärt nun Frank Herold, Pflegeexperte von der compass pflegeberatung in Köln.

Wie wird ein Pflegegrad, zum Beispiel Pflegegrad 1, ermittelt wird und was bedeutet das?

Menschen, denen die selbstständige Bewältigung ihres Alltags wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen immer schwerer fällt, können einen Antrag auf Prüfung eines gegebenenfalls vorliegenden Pflegegrads bei ihrer Pflegekasse oder ihrer Pflegeversicherung stellen. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder bei Privatversicherten durch Medicproof. Anhand diverser Kriterien, die in verschiedenen Modulen bewertet werden, wird anhand eines Punktesystem bestimmt, ob ein Pflegegrad vorliegt. Es geht bei der Begutachtung darum, die vorliegenden Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit möglichst genau zu erfassen. Diese Kriterien umfassen die Bereiche Mobilität, die Selbstversorgung, die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, das Verhalten und die Gestaltung des Alltags. Die verschiedenen Module werden unterschiedlich gewichtet und abschließend im Rahmen einer Gesamtbewertung addiert. Liegen nur geringe Beeinträchtigungen in den oben genannten Bereichen vor, erfolgt in der Regel die Einstufung in den Pflegegrad 1. Ab diesem können Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Wer dazu mehr Infos für die eigene Situation möchte, kann diese von einer kostenfreien Pflegeberatung bekommen, auf die alle Versicherten einen Anspruch haben.

Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen denn ab dem Pflegerad 1 zu?

Es gibt einen monatlichen Betrag in Höhe von 125 Euro, den sogenannten Entlastungsbetrag. Es handelt sich dabei um einen zweckgebundenen Geldbetrag, der zur Entlastung der pflegenden Angehörigen bestimmt ist. Für anerkannte Angebote können entsprechende Rechnungen bis zum Höchstbetrag erstattet werden. Außerdem können pro Monat zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von 40 Euro erstattet werden. Das können zum Beispiel Einmalhandschuhe, Inkontinenzartikel oder Bettschutzeinlagen sein. Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in ambulant betreuten Wohngruppen zusammenleben, kann ein Wohngruppenzuschuss in Höhe von 214 Euro monatlich gezahlt werden. Für die Gründung einer „Pflege-WG“ können bis zu 2.500 Euro als einmalige Anschubfinanzierung in Anspruch genommen werden. Für notwendige Umbaumaßnahmen, z.B. im Sanitärbereich, kann nach entsprechender gutachterlicher Empfehlung zusätzlich eine sogenannte „Wohnraumanpassung“ mit Geldern aus der Pflegeversicherung finanziert werden. Hierfür stehen bis zu 4.000 Euro Zuschuss zur Verfügung.

Gibt es weitere Hilfsmittel, die für eine aktive Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sorgen?

Ja! Gerade im Bereich „Wohnen“ lassen sich leichte Einschränkungen der Selbstständigkeit gezielt verbessern. Die meisten Menschen dürften mit dem Angebot eines Hausnotrufsystems vertraut sein.  Die Pflegekasse oder die Pflegeversicherung bezahlen bei entsprechender Beurteilung im Pflegegutachten die Anschaffung eines solchen Hausnotrufes und beteiligen sich zudem an den monatlichen Kosten. Ein Notruf, zum Umhängen oder als Armband, geben der pflegebedürftigen Person und den pflegenden Angehörigen ein Gefühl der Sicherheit und versprechen rasche Hilfe in Notsituationen. Das Gefühl der Sicherheit entlastet ungemein. Erfahrene Pflegeexpert*innen, zum Beispiel die compass-Pflegeberater*innen, können im Rahmen einer kostenfreien Pflegeberatung die individuellen Bedarfe feststellen und zu geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten in der Pflegebedürftigkeit raten. Dieses Angebot, auch das einer telefonischen Pflegeberatung oder einer Pflegeberatung per Videogespräch, sollte von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen unbedingt in Anspruch genommen werden.

Das sagt Frank Herold von compass private pflegeberatung in Köln. Danke für das Gespräch.

Weiterführende Informationen:

Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung und sollte sich hinsichtlich der Ansprüche und Leistungen aus der Pflegeversicherung von Pflegeprofis beraten lassen. Die compass-Pflegeberatung berät Betroffene und Ratsuchende in allen Fragen rund um die Pflege. Wenn auch Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zur Organisation der Pflegesituation haben, können Sie sich an compass wenden. compass unterstützt Sie kostenfrei und unabhängig und zeigt Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten auf. 

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