Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Begutachtung
Pflegebedürftigkeit hat ganz unterschiedliche Gesichter: Einkäufe zu erledigen wird immer beschwerlicher, die Vergesslichkeit nimmt vielleicht zu oder die Einnahme von Medikamenten gelingt nicht mehr zuverlässig. Gemeinsam haben all diese Situationen, dass Unterstützung durch Pflegeleistungen erst nach einer Pflegebegutachtung abgerufen werden kann. Bei der Vorbereitung auf diesen Termin unterstützen Pflegeberater*innen.
„Der erste offizielle Schritt, um eine Pflegebedürftigkeit zum Erhalt von Pflegeleistungen anerkennen zu lassen, ist die Antragstellung“, erläutert Markus Kirschbaum, Pflegeberater bei compass. „Viele Ratsuchende wissen leider nicht, dass wir als Pflegeberatende schon bei diesem ersten Schritt unterstützen.“ Pflegeberater*innen geben Hinweise was bei der Antragsstellung und der darauffolgenden Begutachtung zu beachten ist und erläutern einzelne Punkte der Antragstellung bei Bedarf detailliert.
Die Begutachtung
Nach der Antragstellung besucht in der Regel ein*e Gutachter*in vom Medizinischen Dienst oder von Medicproof die Antragsstellenden zu Hause, um sich ein realistisches Gesamtbild ihrer Lebenswelt zu verschaffen. In einem Gespräch mit ihnen ergründet die*der Gutachter*in die pflegerelevanten und gesundheitlichen Aspekte, um den Bedarf an Unterstützung einschätzen zu können. „Idealerweise begleiten Angehörige oder Betreuer*innen den Begutachtungstermin, denn im Gutachten wird auch ihre Einschätzung berücksichtigt. Auch den Begutachteten ist die Unterstützung in der Begutachtungssituation meist willkommen“, rät Markus Kirschbaum.
Zur Ermittlung des Pflegegrads werden sowohl körperliche als auch kognitive und psychische Faktoren berücksichtigt.
Einstufung und Bewilligung von Pflegeleistungen
Nachdem die*der Gutachter*in einen guten Überblick über die Situation gewonnen hat, kann sie*er realistisch einschätzen, welcher Pflegegrad der begutachteten Person zusteht und auch Empfehlungen zu Hilfsmitteln und weiteren pflegerischen Maßnahmen geben. Markus Kirschbaum erklärt: „Wenn mit dem Gutachten bestimmte Hilfsmittel oder Maßnahmen empfohlen werden und die begutachtete Person diesem zustimmt, gilt dies bereits als Antrag bei der Pflegeversicherung. Es ist also nicht nötig einen neuen Antrag zu stellen.“
Pflegeberatende stehen Ratsuchenden zur Seite
Bleiben Fragen offen, beantworten diese ebenfalls Pflegeberatende. Sie erläutern Ratsuchenden ausführlich das Gutachten und können bei Bedarf auch erklären, wie Widerspruch eingelegt werden kann, falls Personen mit dem Gutachten nicht einverstanden sein sollten. Im Rahmen der Pflegeberatung erhalten Ratsuchende außerdem weiterführende Informationen zu Pflegeleistungen, die ihnen mit ihrem Pflegegrad zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Beratungsgesprächs können die individuell am besten geeigneten Leistungen identifiziert werden, um die Versorgung optimal zu gestalten. „Wir empfehlen Ihnen eine unabhängige Pflegeberatung zu nutzen, damit Sie stets bestens vorbereitet durch das Begutachtungsverfahren gehen können“, betont Markus Kirschbaum.
Pflege Service Portal
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