Direkt zur Navigation » Direkt zum Inhalt »
Kostenfreie Servicenummer 0800 - 101 88 00
Suche Menü

Kostenfreie Servicenummer

0800 - 101 88 00

Sie erreichen uns:
• montags bis freitags von 8 – 19 Uhr
• samstags von 10 – 16 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns eine Nachricht schreiben.

Zur Terminvereinbarung
com.mit
Pflege Service Portal

Wer muss pflegen?

Tritt im Familien- oder Verwandtenkreis eine Pflegesituation auf, müssen Angehörige drängende Fragen für sich und den oder die Pflegebedürftigen beantworten. Natürlich zuallererst die Frage, ob eine Versorgung grundsätzlich zu Hause gewährleistet werden kann und ob man das überhaupt will. Frank Herold, Pflegeexperte von compass private pflegeberatung in Köln, erklärt die wichtigsten Regelungen und Bedingungen rund um diese individuellen Fragestellungen.

Eine Pflegesituation ist zusätzlich auch oft mit hohem Aufwand und nicht unerheblichen Kosten verbunden. Was sollten pflegende Angehörige also vor Beginn einer Pflegesituation bedenken?

Wer vor der Entscheidung steht, die Pflege für Angehörige zu übernehmen, sollte diese Entscheidung nicht überstürzen. An erster Stelle sollte man für sich die Frage beantworten, ob ich meinen Angehörigen oder meine Angehörige pflegen kann und möchte? Dabei ist die eigene Motivationsfrage zu bedenken und es sollte sorgfältig zwischen Zuneigung, Verantwortungs- und Pflichtgefühl und den vorhandenen Möglichkeiten abgewogen werden. Familiäre und häusliche Pflege verändert das Leben und erfordert Zeit und Geld. Auch Emotionen, die Familiengeschichte, Konfliktsituationen, zeitliche und räumliche Trennung und vielleicht auch ethische und religiöse Gründe können in diese Überlegungen mit hineinspielen. Manche Menschen fühlen sich nicht in der Lage, die physischen und psychischen Herausforderungen einer Pflegesituation dauerhaft zu leisten. Es ist leichter, sich für die Übernahme der häuslichen Pflege zu entscheiden, wenn die Entscheidung bewusst getroffen wurde. Das gilt natürlich auch für die individuelle Ablehnung.

Besteht denn grundsätzlich irgendeine gesetzliche Verpflichtung, sich um die Pflege von Angehörigen zu kümmern und weiter gefragt, muss ich mich als pflegebedürftiger Mensch auch prinzipiell von meinen Angehörigen pflegen lassen?

Die Antwort lautet in beiden Fällen ganz eindeutig: Nein! Niemand ist gesetzlich dazu verpflichtet, Angehörigenpflege zu übernehmen. Das Grundgesetz schützt alle Menschen davor und erlaubt, im gesetzlichen Rahmen eigene Entscheidungen zu treffen. Pflegebedürftige müssen im Umkehrschluss die Pflege durch Verwandte auch nicht dulden, wenn diese nicht gewünscht ist. Wie gesagt, Pflege ist so individuell wie die Menschen die pflegen oder gepflegt werden und nicht alle Menschen sind dafür auch geeignet. Auch Fragen der Intimität und des persönlichen Schamgefühls sollten hierbei mitgedacht werden. Tatsächlich kann es daher besser sein, wenn möglich, die Versorgung durch professionelle Pflegekräfte zu gewährleisten. Außerdem leben pflegende Angehörige mittlerweile immer häufiger nicht mehr unbedingt in direkter Nähe zu ihren Pflegebedürftigen. Angehörigenpflege aus der Distanz erfordert andere Voraussetzungen und mehr Organisation und Delegation als tatsächliche, eigene aktive Pflegeunterstützung im häuslichen Umfeld.

Wie steht es mit der finanziellen Verpflichtung der Angehörigen im Falle einer Pflegesituation? Wer trägt die Kosten und müssen Angehörige auch dafür aufkommen?

Im Rahmen des Elternunterhaltes können Unterhaltsverpflichtete finanziell zur Zahlung herangezogen werden. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Konkret bedeutet das: Einerseits dürfen die bestehenden Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht für die notwendige Versorgung ausreichen und der oder die Pflegebedürftige verfügt darüber hinaus über kein eigenes, relevantes Einkommen oder Vermögen und zusätzlich sind die Kinder finanziell leistungsfähig genug. Laut dem Angehörigen-Entlastungsgesetz ist das Heranziehen der Angehörigen zu einer Unterhaltsverpflichtung aber erst bei einem Jahresbruttoeinkommen ab 100.000 Euro möglich. Bis zu dieser Einkommensgrenze geht die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern auf den jeweiligen Sozialhilfeträger über. Dieser übernimmt aufgrund mangelnder eigener finanzieller Möglichkeiten der oder des Pflegebedürftigen dann die nicht gedeckten Kosten der notwendigen Pflege. Mein grundsätzlicher Rat an alle Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen lautet: Bei allen Fragen rund um die Übernahme, Organisation und Finanzierung der Pflege sollten sich Ratsuchende immer von einer qualifizierten Pflegeberatung, zum Beispiel compass, kostenfrei beraten lassen.

Das sagt Frank Herold von der compass pflegeberatung in Köln. Danke für das Gespräch.

Weiterführende Informationen:

Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung und sollte sich hinsichtlich der Ansprüche und Leistungen aus der Pflegeversicherung von Pflegeprofis beraten lassen. Die compass-Pflegeberatung berät Betroffene und Ratsuchende in allen Fragen rund um die Pflege. Wenn auch Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zur Organisation der Pflegesituation haben, können Sie sich an compass wenden. compass unterstützt Sie kostenfrei und unabhängig und zeigt Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten auf. 

Pflege Service Portal

Sie möchten sich zum Thema Pflege informieren? In unserem Pflege Service Portal pflegeberatung.de finden Sie hilfreiche Beiträge und Infomaterialien.

Zum Pflege Service Portal

Ihr Kontakt

Telefonische Pflegeberatung

0800 - 101 88 00

0800 - 101 88 00

Sie erreichen uns:

• montags bis freitags von 8 – 19 Uhr
• samstags von 10 – 16 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns eine Nachricht schreiben.

Zur Terminvereinbarung

Hier gelangen Sie zu unserem digitalen compass-Servicebereich com.mit, den unsere Klient*innen nach einer Registrierung nutzen können.

Sie möchten sich zum Thema Pflege informieren?
In unserem Pflege Service Portal finden Sie hilfreiche Beiträge, Formulare und Infomaterial.

Wenn Sie dort angemeldet sind, können Sie diese Seite auf Facebook teilen.

Seite auf Facebook teilen

Wenn Sie dort angemeldet sind, können Sie diese Seite auf WhatsApp teilen.

Seite auf WhatsApp teilen