Wie beantragt man einen Pflegegrad?
Auf einmal ist es soweit: Vieles funktioniert nicht mehr wie früher, der Haushalt ist eine Last, die Beweglichkeit eingeschränkt, eine Krankheit oder Behinderung machen unselbstständig. Pflegebedarf! Doch wie erhält man eigentlich einen Pflegegrad und entsprechende Leistungen?
In Deutschland leben schon heute rund 5 Millionen Pflegebedürftige (Pflegestatistik 2022). Die Zahl ist seit Jahren steigend. Die meisten werden zuhause versorgt – entweder von Angehörigen oder durch einen ambulanten Pflegedienst. Doch der Pflegedienst kostet Geld und gegebenenfalls sind weitere Dinge wie Hilfsmittel oder ein Betreuungsdienst notwendig. Einen Teil dieser Kosten übernimmt in Deutschland die Pflegeversicherung.
Der Pflegegrad bestimmt die Höhe der Leistungen
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen, braucht man einen sogenannten Pflegegrad. Dieser besagt, dass man in Bezug auf seinen Hilfebedarf begutachtet wurde und als pflegebedürftig eingestuft wurde. Die Eingruppierung in einen der Pflegegrade (1-5) bestimmt die Höhe der Zuschüsse, die man aus der Pflegeversicherung für die Versorgung erhält.
Antrag und Begutachtung
Einen Pflegegrad kann man direkt bei der Pflegeversicherung beantragen. Das geht mit einem formlosen Schreiben oder telefonisch. Wichtig ist der Zeitpunkt der Antragstellung, da Leistungen rückwirkend bis zu diesem Datum gezahlt werden. Daher empfiehlt sich für die eigene Buchhaltung die schriftliche Antragstellung. Die Pflegeversicherung leitet daraufhin das Begutachtungsverfahren ein und beauftragt Medicproof bzw. den Medizinischen Dienst. Diese vereinbaren einen Termin mit der pflegebedürftigen Person, um die Situation anhand festgeschriebener Kriterien zu bewerten. Nach der Begutachtung erhält man im Regelfall innerhalb von 25 Arbeitstagen eine schriftliche Mitteilung über den Pflegegrad und damit verbunden über den Umfang der Leistungen.
Die Leistungen sinnvoll einsetzen
Doch wie setzt man die Leistungen möglichst passend für die eigene Pflegesituation ein? Wie stellt man die Versorgung der pflegebedürftigen Person sicher? Welche Leistungen gibt es überhaupt? Und wo findet man die passenden Angebote? Für die Beantwortung dieser Fragen besteht in Deutschland der Anspruch auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung. Alle Versicherten und ihre Angehörigen können sich an ihren nächsten Pflegestützpunkt oder an die bundesweit tätige, unabhängige compass pflegeberatung wenden. Ratsuchende erreichen die Pflegeberater*innen telefonisch Mo-Fr 8-19 Uhr sowie Sa 10-16 Uhr über die kostenfreie Rufnummer 0800 – 101 88 00.
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