Wissen, was einem zusteht
Warum man auf Pflegeberatung nicht verzichten sollte und darf
Wie viele Menschen von Angehörigen gepflegt werden, ohne einen Pflegegrad zu beantragen, ist unbekannt. Möglicherweise steht dem Betroffenen jedoch schon längst die Unterstützung der Pflegversicherung zu. Diese könnte nicht nur die eigene Situation verbessern, sondern auch den pflegenden Angehörigen entlasten. Um das herauszufinden, ist es sinnvoll, formlos einen Pflegegrad zu beantragen.
Gleichzeitig sollte bei der Pflegeversicherung eine individuelle Beratung angefordert werden. Diese muss laut Gesetz innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung erfolgen. Sie ist immer kostenfrei sowie neutral und unabhängig. Auf Wunsch kommt der Pflegeberater nach Hause, um den Besuch des Gutachters vorzubereiten. Auch beim Ausfüllen des Antragsformulars ist er behilflich.
Falls erforderlich sowie auch auf Wunsch kann ein individueller Versorgungsplan für die pflegebedürftige Person entwickelt werden. Nicht nur dem Betroffenen, sondern auch den pflegenden Angehörigen steht diese Beratung zu. Letztere sollten sich dabei erkundigen, welche Entlastungsmöglichkeiten es für sie gibt, sowie wie und wo man pflegerische Unterstützung durch einen ambulanten Dienst findet. Für den Fall, dass der Umzug in eine stationäre Einrichtung notwendig wird, gibt es ebenfalls Unterstützung und Hilfe. Das betrifft sowohl die Suche nach dem passenden Heim als auch die Klärung von Fragen zur Finanzierung.
Dieser Beratungsanspruch besteht zwar per Gesetz, seine Nutzung ist natürlich freiwillig.
Anders sieht es aus, wenn Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld beziehen. Dann müssen sie regelmäßig eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit anfordern. In der Regel weist die Pflegeversicherung auf den anstehenden Termin hin. Dieses Gespräch zu Hause dient dazu, die Pflege für den Betroffenen optimal zu gestalten.
Hat sich der Hilfebedarf erhöht? Muss die Versorgung neu organisiert werden? Besprochen und dokumentiert werden beispielsweise, ob der Antrag auf einen höheren Pflegegrad sinnvoll ist, die Einbeziehung eines ambulanten Dienstes zweckmäßig ist, oder ob Umbauten in der Wohnung die Pflege erleichtern können.
Wer diese regelmäßige Pflichtberatung nicht anfordert oder verweigert, muss damit rechnen, dass das Pflegegeld gekürzt oder gar gestrichen wird. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-101 88 00 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte weitere Informationen rund um das Thema Pflege.
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