Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug
Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Den für Pflegegeldempfangende obligatorischen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernehmen unsere Pflegeberater*innen selbstverständlich auch. Sie kommen zu Ihnen nach Hause, stellen fest, ob die Pflege sichergestellt ist und geben Pflege- und Entlastungstipps. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann jede zweite Beratung auch per Videogespräch erfolgen. Ob für Sie ein solcher Beratungseinsatz erforderlich ist, teilt Ihnen Ihr Versicherer mit.
Wohnen Sie nicht das ganze Jahr in einem Land der EU beziehungsweise des EWR-Raums oder der Schweiz können Sie die Beratungstermine entsprechend der Aufenthalte gänzlich oder zum Teil im Inland terminieren bzw. mit der Beratung per Videogespräch kombinieren.
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Ich möchte mich sehr für die kompetente Beratung von meiner Pflegeberaterin bedanken. Seit ca. einem halben Jahr berät sie mich ausgezeichnet und in für mich verständlichen Dosen in allen Phasen des beginnenden Pflegeprozesses für meine Mutter.
Peter W., Klient
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